Verfassung
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Präambel
Wir, der Senat und das Volk von Nova Roma, als unabhängige und
selbständige Nation, setzen hiermit diese Verfassung auf, als
Fundament und Struktur unserer regierenden Institutionen und der
normalen Gemeinschaft. Wir erklären hiermit, dass unsere Nation
als Zeichen für alle gelten soll, welche das Beste des antiken
Rom wiederherstellen möchten. Als Nation wird Nova Roma das
zeitweilige Heimat-land und der weltliche Brennpunkt der Religio
Romana sein. Die primäre Funktion von Nova Roma soll sein, das
Studium und die Ausübung der paganen römischen Zivilisation
zu fördern. Diese wird definiert als die Zeit von der
Gründung der Stadt Rom im Jahre 753 v. Chr. bis zur Entfernung
des Altars der Victoria aus dem Senat im Jahre 394 n. Chr. Sie
beinhaltet Dinge wie Religion, Kultur, Politik, Kunst, Literatur,
Sprache und Philosophie.
Als geistiger Nachkomme der Republik des antiken Rom, soll sich Nova
Roma darum bemühen auf jede praktikable und akzeptable Art als
die moderne Wiederherstellung der antiken römischen Republik zu
existieren. Die Kultur, Religion und die Gemeinschaft von Nova Roma
sollen nach dem Muster des antiken Rom gebaut werden.
I. Verfassungstechnische Basis
-
Diese Verfassung soll die Basis sein für jede
Entscheidungsfindung in Nova Roma und soll die Autorität aller
Magistraten, Versammlungen, leges welche von den Comitiae
erlassen werden, decreta ((Dekrete) von priesterlichen
Kollegien, edicta von Magistraten und Senatus
Consulta limitieren. Alle diese sind an sie gebunden, ausser
in den beiden folgenden Fällen:
-
Die edicta (Edikte) eines Diktators welcher
gemäss dieser Verfassung ernannt wurde, können
diese Verfassung umgehen, wenn er durch das Senatus
Consultum, welches seine Ernennung ermöglichte,
dazu ermächtigt wurde.
-
Diese Verfassung kann durch ein Gesetz, welches von der
Comitia Centuriata erlassen wurde und durch eine 2/3 Mehrheit
des Senates gutgeheissen wurde, abgeändert werden.
-
Gesetzlicher Vorrang. Diese Verfassung soll die höchste legale
Autorität in Nova Roma sein, ausser den Edikten, welche durch
einen legal ernannten Diktator erlassen werden. Es folgen ihr an
legaler Autorität die Edikte welche von Konsuln, die nach
einem Senatus Consultum Ultimum handeln, erlassen werden,
Gesetze, welche richtig von einer der Comitiae angenommen wurden,
Dekrete, welche vom Collegium Pontificum erlassen wurden, Dekrete,
welche vom Collegium Augurium erlassen wurden, Senatus Consulta und
Edikte von Magistraten (in abnehmender Reihenfolge der
Autorität, wie in Sektion IV dieser Verfassung beschrieben),
in dieser Reihenfolge. Sollte eine niedrigere Autorität mit
einer höheren einen Konflikt ergeben, dann wird die
höhere Autorität den Vorrang erhalten. Sollte ein Gesetz,
welches in einer Comitia erlassen wurde, mit einem anderen Gesetz,
welches in einer anderen oder derselben Comitia erlassen wurde,
einen Konflikt ergeben ohne explizit das andere Gesetz zu ersetzen,
dann wird das neueste Gesetz den Vorrang erhalten.
-
Diese Verfassung soll als Nebengesetz für Nova Roma dienen,
eine legal im Staat New Hampshire, USA angemeldete Vereinigung (ab
jetzt mit 'die Gesellschaft' bezeichnet). Das Benehmen und die
Vorgänge der Direktoren und Offiziere der Gesellschaft, soll
gemäss den Richtlinien und Strukturen, welche in dieser
Verfassung angelegt sind, erfolgen. Die Direktoren der Gesellschaft
sollen durch den Senat von Nova Roma (wie in Sektion V der
Verfassung dargelegt) gestellt werden und die Offiziere der
Gesellschaft sollen von den Magistraten von Nova Roma (wie in
Sektion IV dieser Verfassung dargelegt) gestellt werden, und zwar
wie folgt:
-
Die Co-Präsidenten der Gesellschaft sollen die Consuln
von Nova Roma sein
-
Die Co-Vize-Präsidenten der Gesellschaft sollen die
Prätoren von Nova Roma sein.
-
Die Co-Kassierer der Gesellschaft sollen die Quästoren
von Nova Roma sein.
-
Die Co-Sekretäre der Gesellschaft sollen die Censoren
von Nova Roma sein.
-
Diese Verfassung kann durch Gesetze, welche von der Comitia
Centuriata erlassen werden, geändert werden. Solche
Änderungen dieser Verfassung müssen durch eine 2/3
Mehrheit des ganzen Senats ratifiziert werden, bevor sie in Kraft
treten. Die Edicta eines ernannten Diktators können
diese Verfassung ebenfalls ändern und müssen ebenfalls
vom Senat ratifiziert werden.
-
Der Gebrauch von männlichen Pronomen und Fachbegriffen in
dieser Verfassung dient nur der Klarheit und soll keine
unterschiedliche Behandlung der Geschlechter vor dem Gesetz
ausdrücken.
II. Bürger und Gentes
-
Bürgerschaft
-
Jede Person welche sui juris ist, gemäss dem Gesetz
ihres Wohnortes, kann sich um die Bürgerschaft bewerben.
-
Eine Person welche nicht sui juris ist, gemäss dem
Gesetz ihres Wohnortes, kann, mit der schriftlichen
Bestätigung ihrer Eltern oder des
Erziehungs-berechtigten gemäss geltendem Gesetz, den
Pater oder die Materfamilias einer Nova Roma Gens um Aufnahme
bitten. Sollte der Paterfamilias zustimmen, dann wird diese
Person als Mitglied der Gens angesehen und kann am
religiösen und sozialen Leben von Nova Roma teilnehmen.
Solche Gens mitglieder, welche nicht vollständige
Bürger sind unterliegen ganz alleine der Verantwortung
des Paterfamilias, und müssen nicht bei den Censoren
registriert werden.
-
Die Bürgerschaft ist für alle offen, egal von
welcher ethnischen Herkunft, welchen Geschlechts,
religiöser Zugehörigkeit oder sexueller Vorliebe.
-
Die Bürgerschaft kann unfreiwillig auf eine der von
diesem Gesetz erlassenen Arten entzogen werden, oder kann
freiwillig zurückgegeben werden durch Benachrichtigung
eines Censors oder durch eine öffentliche Aussage vor 3
oder mehr Zeugen.
-
Die folgenden Rechte von Bürgern sollen garantiert werden,
jedoch soll diese Aufzählung nicht so verstanden werden, dass
sie andere vorhandene Rechte, welche ein Bürger besitzen
könnte, ausschliessen soll:
-
Komplette Authorität über seine persönlichen
und seine häuslichen Riten, Rituale und seinen Glauben,
pagan oder sonst wie; ausser dort wo diese Verfassung die
Teilnahme an Riten der Religio Romana bedingt, wie das bei
Magistraten und Senatoren der Fall ist.
-
Das Recht und die Verpflichtung weiterhin den zivilen Rechten
und Gesetzen desjenigen Landes in dem sie wohnen und/oder von
dem sie Bürger sind, unterstellt zu sein, ungeachtet
seines Status als Doppelbürger von Nova Roma.
-
Das Recht in Wahlen abzustimmen, als Mitglied der
verschiedenen Versammlungen, und zwar auf die Art wie in
dieser Verfassung dargelegt.
-
Das Recht in allen öffentlichen Foren und Diskussionen
teilzunehmen, und das Recht diese Foren in einem vertretbaren
Mass vom Staat unterstützt zu sehen. Solche
Kommunikationen, ungeachtet ihres Inhalts, dürfen vom
Staat nicht eingeengt werden, ausser dort, wo diese eine
direkte und klare Gefahr für die Republik darstellen.
Solche offiziell unterstützten Foren können
erwartet werden, eine vertretbare Moderation, im Interesse
der Ordnung und Höflichkeit, zu erhalten.
-
Das Recht auf Provocatio. Das Recht eine
Entscheidung eines Magistraten, welche einen direkten
negativen Einfluss auf jenen Bürger hat vor der Comitia
Populi Tributa anzuzweifeln.
-
Das Recht eigenständig und sicher zu bleiben, innerhalb
seines eigenen Heimes, seiner Person und seines Eigentums.
-
Das Recht vom Staat Hilfe zu suchen und zu erhalten, in
religiösen und sozialen Fällen von Uneinigkeit,
sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Jurisdiktion von
Nova Roma.
-
Das Recht innerhalb von Nova Roma Geschäfte zu
führen durch die Institution des Ordo Equester,
und das Recht angemessene Unterstützung für den
Aufbau einer starken Wirtschaft durch römisch-
orientierte Geschäfte zu erhalten. Die einzige Ausnahme
dazu sind diejenigen Informationsmaterialien oder sonstige
Dinge, welche vom Senat mit einem Copyright belegt wurden,
welche Eigentum des Staates bleiben sollen.
-
Die Klassen. Obwohl die Mitglieder aller 3 Klassen vor dem Gesetz
genau gleich behandelt werden, ist die Institution der Klassen
dennoch wichtig genug, um in Nova Roma verewigt zu werden. Es gibt
3 Klassen, in welche jeder Bürger eingeteilt wird:
-
Ordo Patricius (Patrizier). Die Patrizier sollen aus
den Bürgern der ersten 30 Gentes bestehen, welche zu
Nova Roma gestossen waren. Sollte einer dieser Plätze
frei werden, sollen die Censoren die Macht haben, eine
plebejische Gens an ihrer Stelle in die Patrizierklasse zu
erheben.
-
Ordo Equester (Ritterstand). Der Ritterstand soll aus
den Bürgern bestehen, welche ein Geschäft
führen (mit Vorliebe eines mit römischem Thema),
welche den Eintritt in den Ritterstand verlangen und ihn auch
von den Censoren erhalten. Von solchen Personen wird
erwartet, dass sie einen Teil des Gewinnes welchen sie durch
Nova Roma erwirtschaften, an den Staat zurück-zahlen und
dafür eine angemessene Unterstützung erhalten.
Für Wahlen und Abstimmungen in den Comitiae werden die
Ritter dem patrizischen oder plebejischen Stand zugeordnet,
je nachdem in welchem Stand sie vor dem Eintritt in den
Ritterstand waren.
-
Ordo plebeius (Plebejer). Die Plebejer sollen aus
denjenigen Bürgern bestehen, welche nicht Patrizier und
nicht Ritter sind.
-
Gentes. Familien und Clans waren das Rückgrat der
römischen Gesellschaft. Deshalb sind die Vorteile und
Verantwortungen der Familie besonders wichtig für Nova Roma.
Ausser dort, wo speziell darauf eingegangen wird in dieser
Verfassung und in den Gesetzen, soll jede Gens das Recht haben,
ihren eigenen Weg zu wählen und die Eltern sollen das
unangefochtene Recht und die alleinige Verantwortung für die
Erziehung ihrer Kinder haben.
-
Jede Gens soll bei den Censoren registriert sein, welche die
Listen mit den Gensmitgliedschaften und anderen relevanten
Informationen führen.
-
Keine 2 Gentes dürfen dasselbe Nomen (Familienname)
haben, ausser sie werden durch ein Agnomen unterschieden. Die
Censoren sollen dafür verantwortlich sein, dass diese
Regel eingehalten wird.
-
Jede Gens soll, durch welche Mittel sie auch immer für
richtig hält, einen Paterfamilias (fem.
Materfamilias) ermitteln, welcher als Anführer
der Gens gilt und falls nötig für sie spricht. Der
Inhaber dieser Position muss als solcher bei den Censoren
registriert sein. Der Paterfamilias kann nach
eigenem Gutdünken Mitglieder aus der Gens ausschliessen,
oder neue Mitglieder aufnehmen.
-
Tribus und Zenturien
-
Es soll 35 Tribus geben, in welche die Censoren alle
Bürger einteilen sollen. 31 dieser Tribus sollen als
rurale Tribus bezeichnet werden und sollen von den Censoren
gemäss den Gesetzen, welche von der Comitia Populi
Tributa erlassen werden, eingeteilt werden. 4 dieser Tribus
sollen als urbane Tribus bezeichnet werden und sollen aus
denjenigen Bürgern bestehen, welche in den
alljährlichen Wahlen der Magistraten nicht abgestimmt
haben. Sollte ein Mitglied einer urbanen Tribus in einem
folgenden Jahr an den Wahlen teilnehmen, wird er/sie in eine
rurale Tribus umgeteilt.
-
Es soll 193 Zenturien geben, in welche die Censoren alle
Bürger einteilen sollen. Die genaue Einteilung dieser
Zenturien soll durch Gesetze geregelt werden, welche durch
die Comitia Centuriata erlassen werden. Sie sollen jedoch
stets zum Vorteil derjenigen Bürger gestaltet werden,
welche das Grösste Engagement für Nova Roma gezeigt
haben.
III. Comitiae
-
Die Comitia Curiata (Versammlung der Curia) soll aus 30
Lictores curiatae (Liktoren der Curia) bestehen, welche
vom Collegium Pontificum in ihre Position ernannt werden.
Sie wird vom Pontifex Maximus einberufen und das Collegium
Pontificum soll die Regeln erlassen, nach welchen die
Comitia Curiata intern funktionieren soll. Sie soll die
folgenden Verpflichtungen haben:
-
Gewählte und ernannte Magistraten mit
'Imperium' auszustatten (was nötig ist um
Coercitio (die Macht Edikte erlassen zu können)
auszuüben, um das Gesetz zu interpretieren und
anzuwenden und um die Ehre zu erhalten, von Liktoren
begleitet zu werden, als Zeichen ihres Amtes). Dies ohne das
Recht alleine oder als Gruppe, dies zu verweigern.
-
Die Ernennung von offiziellen Priestern und Priesterinnen der
Religio Romana, Adoptionen und das Erstellen von Testamenten
zu überwachen.
-
Die Comitia Centuriata (Versammlung der Zenturien) soll
aus allen Bürgern bestehen, gruppiert in ihre jeweiligen
Zenturien. Obwohl sie von entweder einem Consul oder einem
Prätor einberufen wird, kann nur die Comitia Centuriata die
Gesetze erlassen, welche festlegen, wie sie funktionieren soll. Sie
soll die folgenden Kompetenzen haben:
-
Gesetze zu erlassen, welche für alle Bürger
verbindlich sind.
-
Consuln, Prätoren und Censoren zu wählen.
-
Gerichtsverhandlungen zu führen, bei denen der
Angeklagte bei einem Schuld-spruch sein Bürgerrecht auf
ewig verliert.
-
Die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) soll
aus allen nicht patrizischen Bürgern bestehen, gruppiert in
ihre jeweiligen Tribus. Obwohl sie von einem Volkstribunen
einberufen wird, kann nur die Comitia Plebis Tributa die
Gesetze erlassen, welche festlegen, wie sie funktionieren soll. Sie
soll die folgenden Kompetenzen haben:
-
Plebiszite mit der Kraft von Gesetzen zu versehen, welche
dann für alle Bürger verbindlich sind.
-
Plebejische Aedile und Volkstribunen zu wählen.
-
Gerichtsverhandlungen zu führen, in welche einzig
plebejische Bürger verwickelt sind und bei denen niemand
sein Bürgerrecht auf ewig verlieren kann.
-
Die Comitia Populi Tributa (Volksversammlung) soll aus
allen Bürgern bestehen, gruppiert in ihre jeweiligen Tribus.
Obwohl sie von entweder einem Consul oder Prätor einberufen
wird, kann nur die Comitia Populi Tributa die Gesetze
erlassen, welche festlegen, wie sie funktionieren soll. Sie soll
die folgenden Kompetenzen haben:
-
Gesetze zu erlassen, welche für alle Bürger
verbindlich sind.
-
Quästoren und Aediles curules zu wählen.
-
Gerichtsverhandlungen zu führen, bei denen nieman sein
Bürgerrecht auf ewig verlieren kann.
IV. Magistraten.
Magistraten sind die gewählten und ernannten Offiziellen, welche
für die Unterhaltung und die Führung der
Staatsangelegenheiten zuständig sind. Es gibt 2 Sorten von
Magistraten: Ordinarii (diejenigen welche normal gewählt
werden) und Extraordinarii (die, welche nur manchmal ernannt
oder gewählt werden). Qualifikationen, welche nötig sind, um
diese Positionen zu erhalten, werden durch richtig erlassene Gesetze
von einer der Comitiae festgelegt.
-
Die Ordinarii, in abnehmender Reihenfolge ihrere
Autorität, sind die folgenden. Sollte ein Amt mitten in der
Amtsperiode vakant werden und es gibt mögliche
Ersatzkandidaten, so soll in der zuständigen Comitia eine Wahl
abgehalten werden um einen Nachfolger zu wählen, der den Rest
der Amtsperiode dienen wird. Dies alles soll innerhalb von 30 Tagen
nach Entstehung der Vakanz geschehen. Sollte man bemerken, dass
einer der Ordinarii seine Pflichten nichtmehr wahrnimmt,
kann dieser Magistrat gemäss den Gesetzen welche aus der ihn
wählenden Comitia stammen, entlassen werden. Die Wahlen der
Ordinarii sollen nicht später als am 15. Dezember
stattfinden und neugewählte Offizielle sollen ihr Amt am 1.
Januar antreten. Ausnahmen zu diesen, die Wahlen betreffenden,
Regeln, können in Abschnitt V der Verfassung gefunden werden.
-
Censoren. 2 Censoren sollen durch die Comitia
Centuriata gewählt werden, um eine Amtsperiode von 2
Jahren zu dienen. Es soll jedes Jahr ein Censor gewählt
werden, damit sich die Amtsperioden jeweils um 1 Jahr
überschneiden. Sie sollen die folgenden Ehren,
Kompetenzen und Pflichten haben: :
-
Sie können Edicta (Edikte) erlassen,
welche nötig sind um die ihnen von dieser
Verfassung und den Gesetzen übertragenen Pflichten
auszuüben. (Diese Edikte sollen sowohl für
Andere, als auch für sie selbst bindend sein.)
-
Das Album Civium (Liste der Bürger) zu
führen, inklusive der Tribus und der Zenturie,
welcher sie zugeordnet wurden, wie vom Gesetz
vorgesehen. Ausserdem alle anderen, damit
zusammenhängenden Informationen.
-
Das Album Gentium (Liste der Gentes) zu
führen und alle damit zusammenhängenden
Informationen.
-
Das Album Senatorium (Liste der Senatoren) zu
führen, inklusive der Kompetenz Namen
hinzuzufügen oder zu streichen, gemäss den
Regeln welche vom Gesetz erlassen werden.
-
Das Album Equestris (Liste der Ritter) zu
führen, inklusive der Kompetenz Namen
hinzuzufügen oder zu streichen.
-
Die öffentliche Moral und Ehre zu schützen,
durch das Erlassen von Notae.
-
Eine Nota gegen eine normale Person
genügt, um dieser das Recht zu wählen
abzuerkennen, bis die Nota zurückgezogen
wird.
-
Eine Nota gegen einen Senator
genügt, um diesen aus dem Senat zu
entlassen, bis die Nota zurückgezogen wird.
-
Sie können Scribae (Schreiber) ernennen,
um ihnen mit administrativen oder anderen Dingen zu
helfen.
-
Konsul. 2 Konsuln sollen jedes Jahr von der
Comitia Centuriata für 1 Jahr gewählt
werden. Sie sollen die folgenden Ehren, Kompetenzen und
Pflichten haben:
-
Sie erhalten Imperium und haben die Ehre von 12
Liktoren begleitet zu werden.
-
Sie erlassen die Edicta (Edikte), welche
notwendig sind, um die Dinge zu erledigen, welche die
Mission und die Funktion von Nova Roma fördern.
(Diese Edikte sollen sowohl für Andere, als auch
für sie selbst bindend sein.)
-
Sie rufen den Senat, die Comitia Centuriata
und die Comitia Populi Tributa zusammen.
-
Sie erheben Intercessio (Veto) gegen den
anderen Konsul, oder gegen einen niedrigeren
Magistraten.
-
Sie ernennen Accensi (persönliche
Assistenten) welche ihnen mit den administrativen oder
anderen Dingen helfen.
-
Prätor. 2 Prätoren sollen durch die
Comitia Centuriata gewählt werden, um 1 Jahr
lang zu dienen. Sie sollen die folgenden Ehren, Kompetenzen
und Pflichten haben:
-
Sie erhalten Imperium und die Ehre von 6 Liktoren
begleitet zu werden.
-
Sie erlassen die Edicta (Edikte), welche
notwendig sind, um die Dinge zu erledigen, welche die
Mission und die Funktion von Nova Roma fördern und
um die Gesetze einzuhalten. (Diese Edikte sollen sowohl
für Andere, als auch für sie selbst bindend
sein.)
-
Sie rufen den Senat, die Comitia Centuriata
und die Comitia Populi Tributa zusammen, wenn
die Konsuln nicht erreichbar sind.
-
Sie erheben Intercessio gegen den anderen
Prätor, oder gegen einen niedrigeren Magistraten.
-
Sie können Scribae (Schreiber) ernennen,
um ihnen mit administrativen oder anderen Dingen zu
helfen.
-
Aediles Curules (kurulische Aedile). 2 Aediles curules
sollen durch die Comitia Populi Tributa gewählt werden
um 1 Jahr zu dienen. Sie sollen die folgenden Ehren,
Kompetenzen und Pflichten haben:
-
Sie erhalten Imperium.
-
Sie erlassen die Edikte, welche zum Abhalten von
öffentlichen Spielen und anderen Festen und
Versammlungen nötig sind. Ebenfalls um die Ordnung
an öffentlichen religiösen Handlungen zu
sichern und den Unterhalt der öffentlichen
Gebäude welche der Staat sich aneignen sollte.
Ausserdem um die Gesetze anzuwenden. (Diese Edikte
sollen sowohl für Andere, als auch für sie
selbst bindend sein.)
-
Sie erheben Intercessio gegen andere Aedile
(kurulisch oder plebejisch), oder gegen einen
niedrigeren Magistraten.
-
Sie können Scribae (Schreiber) ernennen,
um ihnen mit administrativen oder anderen Dingen zu
helfen.
-
Aediles plebis (plebejische Aedile). 2 plebejische
Aedile sollen durch die Comitia Plebis Tributa
für 1 Jahr gewählt werden. Beide müssen aus
der Klasse der Plebejer kommen und sollen die folgenden
Ehren, Kompetenzen und Pflichten haben:
-
Sie erlassen die Edikte, welche zum Abhalten von
öffentlichen Spielen und anderen Festen und
Versammlungen nötig sind. Ebenfalls um die Ordnung
an öffentlichen religiösen Handlungen zu
sichern und den Unterhalt der öffentlichen
Gebäude welche der Staat sich aneignen sollte.
Ausserdem um die Gesetze anzuwenden. (Diese Edikte
sollen sowohl für Andere, als auch für sie
selbst bindend sein.)
-
Sie erheben Intercessio gegen den anderen plebejischen
Aedil, oder gegen einen niedrigeren Magistraten.
-
Sie können Scribae (Schreiber) ernennen,
um ihnen mit administrativen oder anderen Dingen zu
helfen.
-
Quästor. Die gleiche Anzahl von Quästoren
soll von der Comitia Populi Tributa gewählt
werden, wie Konsuln, Prätoren und Aedile, um für 1
Jahr zu dienen. Jeder Quästor soll einem dieser
Magistraten durch Absprachen zugeteilt werden. Wenn keine
Absprachen getroffen werden können, sollen die
neugewählten Konsuln entscheiden. Die Quästoren
sollen die Kompetenz und die Pflicht haben, die Geldsummen,
welche ihnen vom Senat im jährlichen Budget zugesprochen
werden, zu verwalten. Dies unter der Aufsicht des
Magistraten, dem sie zugeordnet sind. Die den Konsuln direkt
zugeordneten Quästoren sollen das ganze Aerarium (Kasse)
beaufsichtigen. Es dürfen jedoch keine Summen ohne
Zustimmung des Senates ausgegeben werden.
-
Tribuni Plebis. Zwei Volkstribunen sollen durch die
Comitia Plebis Tributa für 1 Jahr gewählt
werden. Sie müssen beide Plebejer sein und sollen die
folgenden Ehren, Kompetenzen und Pflichten haben:
-
Sie können zusammen gegen jeden anderen
Magistraten (ausser dem Diktator und dem Interrex) eine
Intercessio aussprechen. Ebenso gegen Senatus
Consulta und Gesetze, welche von der Comitia erlassen
werden, wenn sie das Gefühl haben, dass diese
verfassungswidrig sind.
-
Sie selbst sind immun gegen Intercessio
jedes Magistraten.
-
Sie können den Diskussionen im Senat
zuhören, um die Bürger über
den Inhalt und den Fortschritt derselben zu
informieren.
-
Sie können den Senat und die Comitia
Plebis Tributa einberufen.
-
Vigintisexviri Die Vigintisexviri sind niedrige
Magistraten welche gewäht werden, um Funktionen, welche
vom Gesetz, das von einer Comitia erlassen wird,
ihnen zugeordnet werden, auszuüben.
-
Apparitores(Helfer). Die Apparitores werden
nicht als Magistraten angesehen, sondern werden in
verschiedene Decuriae (Gruppierungen) eingeteilt um jene
nötigen Funktionen zu erfüllen, welche ihnen durch
die von der Comitia erlassenen Gesetze zugeteilt
werden. Zu ihnen sollen die Liktoren, die Lictores curiati,
die Schribae und die Accensi gehören.
-
Folgende Extraordinarii soll es geben:
-
Diktator. In Notfällen kann vom Senat ein
Diktator eingesetzt werden, um für maximal 6 Monate, dem
Staat zu dienen. Zur Zeit der Ernennung kann der Senat eine
Aufgabe stellen oder Grenzen festlegen innerhalb welcher der
Diktator sich bewegen muss. Die Edikte des Diktator sind
innerhalb seines Kompetenzbereiches absolut und können
weder mit Intercessio noch mit Provocatio belegt werden. Der
Diktator soll Imperium innehaben und soll die Ehre erhalten,
von 24 Liktoren begleitet zu werden. Am Ende seiner
Amtsperiode werden die Taten des Diktator vom Senat
endgültig bestätigt.
-
Interrex. Sollten beide Konsuln ihr Amt gleichzeitig
verlassen, soll der Senat einen Interrex ernennen, der nicht
länger als 5 Tage lang dienen darf. Der
Interrex muss Patrizier sein und soll alle Macht und
alle Kompetenzen der normal gewählten Konsuln haben. Der
Interrex soll eine Wahl in der Comitia Centuriata
organisieren, um die fehlenden Consuln zu ersetzen.
V. Der Senat.
Die höchste, politik-machende Macht, wird beim Senat liegen. Das
Album Senatorium (Liste der Senatoren) soll von den Censoren
geführt werden, gemäss den vom Gesetz erlassenen
Qualifikationen. Der Senat soll die folgenden Ehren, Kompetenzen und
Pflichten haben:
-
Als Kollegium mit der grössten Erfahrung und Weisheit in
Staatsangelegenheiten, soll der Senat die Autorität haben,
Senatus Consulta (Ratschläge des Senat) zu erlassen,
und zwar zu jedem Thema welches der Senat für nötig
hält.
-
Der Senat hat die Kontrolle über das Aerarium (Kasse)
und soll die finanziellen Unternehmungen, Gesundheit und Politik
des Staates überblicken.
-
Nicht später als dem letzten Tag des November in jedem
Jahr, soll der Senat ein Budget für das folgende Jahr
erlassen. Dieses Budget soll alle Ausgaben, welche aus dem
Aerarium an die Quästoren gemacht werden,
behandeln. Obwohl die direkt den Konsuln unterstellten
Quästoren für die ganze Kasse zuständig sind,
können aus dieser keine Mittel ohne Einstimmung des
Senats ausgegeben werden. Der Senat kann, wie das durch
wechselnde Umstände nötig ist, zusätzliche
Senatus Consulta erlassen, welche das jährliche
Budget abändern.
-
Der Senat kann, durch Senatus Consulta, Steuern
erheben und Geldsummen oder andere finanzielle Forderungen an
die Bürger festlegen, um die finanzielle Gesundheit des
Staates zu erhalten.
-
Der Senat kann, durch Senatus Consultum, Provinzen
für administrative Zwecke kreieren und dazu
Provinzialgouverneure ernennen. Solche Gouverneure können
einen Quästor zugeteilt erhalten, um die von der
Zentralregierung zugeteilten Mittel zu verwalten. Ausserdem um
lokale Geldsummen zu verwalten.
-
Gouverneure sollen die folgenden Ehren, Kompetenzen und
Pflichten haben:
-
Er soll Imperium erhalten und die Ehre von 6 Liktoren
begleitet zu werden. Dies jedoch nur in der eigenen
Provinz.
-
Sie erlassen die Edicta (Edikte), welche
notwendig sind, um die Dinge zu erledigen, welche die
Mission und die Funktion von Nova Roma fördern.
Diese gelten jedoch nur innerhalb der eigenen Provinz
(Diese Edikte sollen sowohl für Andere, als auch
für sie selbst bindend sein.)
-
Sie erledigen die täglichen Arbeiten in der
Organisation und der Administration der Provinz.
-
To appoint legati (legates) to administer
sub-divisions of their province with all of the
authority of the governor and to remove the same as
they see fit;
-
Sie ernennen Legaten um Regionen ihrer Provinzen zu
verwalten. Diese haben dieselben Kompetenzen wie der
Gouverneur und können jederzeit von demselben
wieder abberufen werden.
-
Er kann Scribae ernennen um bei
administrativen oder anderen Dingen zu helfen.
-
Die Titel für Provinzgouverneure sind die folgenden:
-
Wenn sie gleichzeitig Konsul oder Prätor sind,
behalten sie den normalen Titel.
-
Wenn Konsuln gleichzeitig Gouverneure sind und ihre
Amtsperiode als Konsul abläuft, sie jedoch
weiterhin Gouverneur bleiben, werden sie als
Prokonsul bezeichnet.
-
Wenn Prätoren gleichzeitig Gouverneure
sind und ihre Amtsperiode als Prätor abläuft,
sie jedoch weiterhin Gouverneur bleibe, werden sie
genau gleich wie normale Bürger, welche nicht
Konsul oder Prätor sind aber vom Senat zu
Gouverneuren ernannt werden, als
Proprätoren bezeichnet.
-
Sollte das Amt eines Magistraten während der Amtsperiode frei
werden, soll der Senat einen Stellvertreter ernennen, der den Rest
der Amtsperiode, falls es weniger als 3 Monate sind, dienen soll.
-
Der Senat soll die Macht haben, ein Senatus Consultum
Ultimum zu erlassen. Wenn dieses in Kraft tritt, wird es alle
egierungsinstanzen und Autoritäten (ausser dem Diktator)
übertreffen und dem Senat erlauben, die Konsuln mit der
absoluten Macht auszustatten, um mit einer bestimmten Situation
fertig zu werden. Diese können dann nur vom Veto des Kollegen
oder dem Senat kontrolliert werden. Selbst unter dem Senatus
Consultum Ultimum können die Konsuln diese Verfassung nur
über eine kurze Zeit ausser Kraft setzen. Sie können
keinerlei dauernde Änderungen anbringen.
-
Der Senat kann, durch Senatus Consulta, Regeln erlassen,
um seine eigene Arbeitsweise zu regeln. (Solche Senatus Consulta
können von keinem Gesetz, welches in einer Comitia erlassen
wurde, überboten werden.)
VI. Öffentliche Religiöse Institutionen
-
Die Religio Romana, die Verehrung der Götter und
Göttinnen von Rom, soll die offizielle Religion von Nova Roma
sein. Alle Magistraten und Senatoren, als Offiziere des Staates,
müssen öffentlich ihren Respekt für die Religio
Romana zeigen und für die Götter und Göttinnen,
welche Rom gross machten. Magistraten, Senatoren und Bürger
müssen die Religio Romana nicht praktizieren, dürfen
jedoch nichts tun, was die Götter, die Religio Romana, oder
die Leute, welche sie praktizieren, bewusst diffamiert oder
negiert.
-
Die Priesterschaften der Götter Roms, sollen so nahe als
möglich nach dem antiken römischen Vorbild organisiert
werden. Die Institutionen der Religio Romana sollen nur
Autorität über religiöse Dinge auf der Ebene des
Staates und der Nation haben, indem sie die religiösen Riten
des Staates erhalten und Ressourcen für die Religio
Roman a bereit stellen, welche die Bürger benützen
können, wenn sie wollen. Nova Roma wird alle anderen
Religionen mit einem synkretistischen Blick anschauen, indem sie
allen Wegen Freundschaft anbietet, welche das Recht derjenigen,
welche die Religio Romana praktizieren und ehren,
anerkennen und deren Glauben respektieren. Nur Bürger von Nova
Roma dürfen Mitglieder der öffentlichen Institutionen der
Religio Romana sein, welche organisiert werden soll und folgende
Verantwortungen haben soll:
-
Das Collegium Pontificum soll das Höchste der
priesterlichen Kollegien sein. Es soll bestehen aus dem
Pontifex Maximus, 14 Pontifices, 12 Flamines, 6 Sacerdotes
Vestales und dem Rex und der Regina Sacrorum. Das
Collegium Pontificum soll seine eigenen Mitglieder
ernennen. Es soll die folgenden Ehren, Kompetenzen und
Pflichten haben:
-
Es kontrolliert den Kalender und entscheiden, wann
Feste, dies fasti und dies nefasti gefeiert werden und
was deren Auswirkungen sein sollen. Dies innerhalb des
Vorbildes des antiken Rom.
-
Es soll rituelle Verantwortungen in der Religio
Romana haben und generell die Autorität
über die Institutionen, Riten, Rituale und
Priesterämter der öffentlichen Religio
Romana.
-
Es kann Dekrete erlassen über Dinge, welche
für die Religio Romana wichtig sind und über
seine eigenen Funktionen. (Solche Dekrete können
nicht durch Gesetze, welche von einer Comitia erlassen
werden, oder durch Senatus Consulta,
überstimmt werden).
-
Das Collegium Augurum, soll das zweithöchste
priesterliche Kollegium sein. Es soll aus 9 Auguren bestehen.
5 aus der plebejischen Klasse und 4 aus der patrizischen
Klasse. Sie sollen durch das Collegium Pontificum ernannt
werden und sollen ihre Positionen auf Lebenszeit innehaben,
ohne Ausnahmen.
-
Das Collegium Augurum soll die folgenden
Ehren, Kompetenzen und Pflichten haben:
-
Es soll die Ars Augurium (die Kunst
göttliche Zeichen und Omen, erbeten oder
zufällig, zu deuten) erforschen,
praktizieren und aufrecht erhalten.
-
Es kann Dekrete erlassen über Dinge der Ars
Augurium und über seine eigenen Funktionen.
(Solche Dekrete können nicht durch Gesetze,
welche von einer Comitia erlassen werden, oder
durch Senatus Consulta, überstimmt
werden).
-
Einzelne Auguren sollen die folgenden Ehre,
Kompetenzen und Pflichten haben:
-
Sie definieren Templum (heilige Orte)
und feiern die Auguria (Riten des
Augurs).
-
Sie erklären die Nuntiatio (Eine
Erklärung, welche angiebt, dass
ungünstige und unerbetene Omen festgestellt
wurden, welche die Verschiebung eines Treffens
einer Comitia oder des Senats rechtfertigen).
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Andere Institutionen und Priesterkollegien
können eingesetzt werden, und die Regeln
dazu werden vom Collegium Pontificum eingesetzt,
in Übereinstimmung mit den antiken Modellen
der Religio Romana, wie sie von unseren geistigen
Vorgängern praktiziert wurden.
Erklärung von Nova Roma.